Finanzämter akzeptieren Vorjahresdaten der Nebenkosten
Bis die aktuelle Nebenkostenabrechnung eintrifft, ist die Frist für die Steuererklärung oft schon vorbei. Doch keine Sorge: Steuerzahler müssen auf eine potenzielle Steuerersparnis deswegen nicht verzichten. Die Zeit drängt für die Abgabe der Steuererklärung 2023 – besonders für Pflichtveranlagte, die bis spätestens 2. September 2024 … Finanzämter akzeptieren Vorjahresdaten der Nebenkosten weiterlesen
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