Ab dem 1. Januar 2023 dürfen Midijobber mehr verdienen. Wer einen versicherungspflichtigen Job mit geringem Einkommen hat, profitiert von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen. Wer zwischen 500 und 1600 Euro der monatlichen Verdienstgrenze liegt, muss nur geringere Sozialversicherungsbeiträge abführen – und erwirbt trotzdem die vollen Rentenansprüche.
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Ab dem neuen Jahr wird die Obergrenze auf 2000 Euro angehoben, wie der Deutsche Rentenversicherungsbund in Berlin am Dienstag mitteilte.
Der zu zahlende Sozialversicherungsbeitrag steigt dabei mit dem Verdienst an und erreicht bei 2000 Euro die volle Beitragshöhe
Verdienste aus mehreren versicherungspflichtigen Jobs werden laut Deutscher Rentenversicherung addiert. Wessen Verdienst unter die Grenze von 2000 Euro sinkt, gilt automatisch als Midijobber. Beschäftigte müssen den Midijob in diesem Fall nicht extra beantragen.
Geringere Sozialversicherungsbeiträge – trotzdem volle Leistungen?
Ja, Midijobber können die vollen Leistungen der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Die reduzierten Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (im Vergleich zu regulär Beschäftigten) führen nicht zu geringeren Leistungen.
Auch wirken sich die geringeren Beiträge nicht nachteilig auf die Rentenansprüche aus. Hier gilt wie sonst auch: Der Rentenberechnung zugrunde gelegt wird der tatsächliche Verdienst aus dem Midijob.
Einmalzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld werden zusätzlich zum monatlichen Einkommen beim Bruttoarbeitsentgelt berücksichtigt
Sollte das Entgelt monatlich schwanken, muss der Arbeitgeber eine Schätzung oder Durchschnittsabrechnung, zur Berechnung der Steuern und Abgaben, durchführen.
Wie viel dürfen Midijobber:innen arbeiten?
Per Gesetz darf die geleistete Stundenanzahl pro Tag acht Stunden nicht überschreiten. Im Midijob wirkt sich die Obergrenze unmittelbar auf die möglichen Arbeitsstunden aus.
Weitere Infos gibt die Deutsche Rentenversicherung telefonisch unter der Rufnummer 0800 1000 4800. Dort kann zudem die kostenfreie Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente“, die auch auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung steht, bestellt werden.