Dünen auf den Kanaren

EuGH: Pauschalurlauber können wegen Corona Geld zurückverlangen

Zu den von der Pandemie am härtesten getroffenen Sektoren gehörte der Tourismus. Pauschalreisende können unter bestimmten Umständen ihr Geld zurückverlangen, wenn ihre Urlaubsreise von Corona-Maßnahmen durchkreuzt wurde. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg und stärkt so die Rechte von Urlaubern bei Corona-Einschränkungen. Wie es zu dem EuGH-Urteil kam Kläger aus Deutschland buchten im März 2020 eine zweiwöchige Reise über die FTI Touristik GmbH …

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