Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Kindererziehungszeiten im EU-Ausland zählen für Rente

Wer seine Kinder in einem anderen EU-Land erzieht, kann diese Zeiten grundsätzlich auf die Rente in seinem Heimatland anrechnen lassen. Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Donnerstag ist eine Klage einer Deutschen, die lange Zeit in den Niederlanden gewohnt und dort ihr zwei Kinder großgezogen hatte. Die Deutsche Rentenversicherung hatte ihre Kindererziehungszeiten im Nachbarland bei ihrer Rente nicht …

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