Hartz IV wird zum Bürgergeld

Hartz IV wird von allein zu Bürgergeld 

Es ist die größte Sozial-Reform seit Jahrzehnten: 2023 kommt das Bürgergeld, das somit Hartz IV ablöst. Dies bedeutet für Millionen Menschen hierzulande auch mehr Geld – an der Bürokratie ändert sich deswegen wenig. Beantragt wird das Bürgergeld nach wie vor beim örtlichen Jobcenter.

Wer momentan Hartz IV bezieht, muss deswegen aber keinen neuen Antrag stellen. Betroffene erhalten das Bürgergeld ab dem 1. Januar automatisch. Weiterbewilligungsanträge seien jedoch wie bislang zu stellen. Das Verfahren zur Bewilligung der Leistungen bleibt unverändert.

So viel Bürgergeld gibt es

Eine alleinstehende Person bekommt ab Januar 2023 als Regelbedarf 502 Euro, ein Paar in einer Bedarfsgemeinschaft 902 Euro. Bis 2024 werden die Kosten für Miete oder Eigenheim übernommen, ohne dass geprüft wird, ob die Wohn­kos­ten angemessen sind. Auch Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person bleibt unangetastet – diese Summe wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Der neue Regelbedarf der Bundesagentur für Arbeit (Credit: BfA)

Für Erwachsene unter 25 Jahren, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro. Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren liegt er künftig bei 420 Euro. Für Kinder von sechs bis 14 Jahren bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.

Wer hat Anspruch auf das Bürgergeld?

Jeder Bürger, der älter als 15 Jahre alt ist, das Rentenalter noch nicht erreicht hat und diese drei Voraussetzungen erfüllt (Erwerbsfähigkeit, Bedürftigkeit und Wohnsitz in Deutschland) kann das Bürgergeld erhalten. Man muss nicht arbeitslos sein, um Bürgergeld bekommen zu können.

Menschen aus dem Ausland können Bürgergeld bekommen, wenn sie in Deutschland arbeiten dürfen und eine entsprechende Arbeitserlaubnis besitzen, aber noch keine Arbeitsstelle gefunden haben. Anerkannte Asylbewerber haben Anspruch auf Bürgergeld.

Selbst wer seinen Antrag auf Leistungen noch zu Zeiten von Hartz IV gestellt hat, muss jetzt keinen neuen Antrag ausfüllen

Der Antrag „wandelt“ sich in einen Bürgergeld-Antrag um, da man streng genommen einen Antrag auf SGB-II-Leistungen stellt. Damit ist derzeit noch das unter dem Namen Hartz IV bekannte Arbeitslosengeld II gemeint.

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