Wer seine Kinder in einem anderen EU-Land erzieht, kann diese Zeiten grundsätzlich auf die Rente in seinem Heimatland anrechnen lassen. Hintergrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Donnerstag ist eine Klage einer Deutschen, die lange Zeit in den Niederlanden gewohnt und dort ihr zwei …
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