Das sind doch mal gute Nachrichten für alle, die von zuhause aus arbeiten müssen: Die Homeoffice-Pauschale wird erhöht, verbessert und entfristet. Das ist eine Entlastung vor allem für Familien mit kleinen Wohnungen. Was das in Euro bedeutet, erfahrt ihr hier.
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Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige ab nächstem Jahr sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
Die Homeoffice-Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht
Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.
So war es bislang: Für die Jahre 2020 bis 2022 können beziehungsweise konnten lediglich fünf Euro pro Tag an 120 Tagen pro Jahr in der Einkommenssteuererklärung angeben werden – maximal also 600 Euro jährlich.
Das müsst ihr aber beachten
An Homeoffice-Tagen dürft ihr allerdings nicht zusätzlich Entfernungspauschalen für den Arbeitsweg geltend machen. Eine Bescheinigung über die Tage im Homeoffice muss der Arbeitgeber aber nicht extra ausstellen.
Wer mehreren Tätigkeiten nachgeht, kann trotzdem nur den Höchstbetrag von 1260 Euro ansetzen. Die Homeoffice-Pauschale kann nicht tätigkeitsbezogen vervielfältigt werden.