Nutzt euer Haushalt eine Wärmepumpe mit eigenem Stromzähler? Dann gibt es gute Nachrichten für: Für das Jahr 2024 könnt ihr rückwirkend zwei Strompreis-Umlagen entlastet bekommen – aber ihr müsst schnell handeln, warnt die Verbraucherzentrale NRW.
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Konkret geht es um die KWKG-Umlage (2024: 0,275 Ct/kWh) und die Offshore-Netzumlage (2024: 0,656 Ct/kWh). Diese sollen für Besitzer von Wärmepumpen mit eigenem Stromzähler nachträglich auf Null gesetzt werden. Der Bundestag hat dies im Rahmen des Energiefinanzierungsgesetzes beschlossen, doch die EU muss die Entlastung noch genehmigen.
Antrag bis Ende Februar stellen
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bis spätestens 28. Februar formlos bei ihrem Energieversorger die Stromkosten-Erstattung beantragen“, erklärt Energieexperte Thomas Zwingmann von der Verbraucherzentrale NRW. Viele Anbieter haben hierfür bereits vorgefertigte Formulare oder Musterbriefe bereitgestellt.
Wer die Frist verpasst, kann den Antrag noch bis zum 31. März 2025 nachholen, aber dann wird nur noch 80 Prozent der Rückerstattung gewährt – nicht mehr der volle Betrag.
Rückzahlung von bis zu 66 Euro möglich
Für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden pro Jahr könnte die Entlastung eine Rückzahlung von etwa 66 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) ergeben, so Zwingmann.
Allerdings steht die Genehmigung durch die EU noch aus, weshalb nicht garantiert werden kann, dass die Entlastung auch wirklich gewährt wird. Wann eine Entscheidung fällt, ist noch unklar. Wer den Antrag jedoch nicht stellt, muss im Falle einer Genehmigung auf die Rückerstattung verzichten.
Nutzt also die Chance und beantragt die Entlastung noch in diesem Monat!
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