Kinder auf der Vespa: Warum ich bei manchen Eltern wirklich ausrasten könnte

Letztes Update am 21. September 2026 von Marion

Ich fahre selbst leidenschaftlich gern Vespa. In Berlin, in Italien, im Urlaub. Für mich gehört Rollerfahren zu den schönsten Arten, sich durch eine Stadt zu bewegen. Vielleicht schaue ich deshalb auch genauer hin, wenn mir eine Vespa oder ein anderer Motorroller entgegenkommt.

Und was ich dabei in Berlin immer wieder sehe, macht mich wirklich wütend.

Da sitzt ein vielleicht vierjähriges Kind vorne vor dem Fahrer auf der Vespa. Eingeklemmt zwischen Lenker und Mama oder Papa. Manchmal steht es halb auf dem Trittbrett, manchmal sitzt es auf dem vorderen Teil der Sitzbank.

Oder ein kleines Kind sitzt hinten, die Beine baumeln in der Luft, weil es mit seinen Füßen die Fußrasten noch nicht einmal annähernd erreicht. Und dann gibt es noch die Variante, bei der das Kind mit irgendeiner Konstruktion am Fahrer oder an der Fahrerin befestigt ist. Hauptsache, es kann nicht herunterfallen.

Ganz ehrlich: Bei solchen Bildern könnte ich ausrasten.

Nicht, weil ich anderen Eltern vorschreiben möchte, wie sie ihre Kinder von A nach B bringen. Sondern weil ein Motorroller nun einmal kein Fahrrad mit Kindersitz und erst recht kein Auto ist. Wenn ein Roller stürzt, gibt es keine Knautschzone, keinen Seitenairbag und keine Karosserie um das Kind herum.

Und nein: Nur weil die Strecke zur Kita drei Straßen lang ist, wird Asphalt nicht weicher.

Dürfen Kinder überhaupt auf einer Vespa mitfahren?

Grundsätzlich ja. Das ist vermutlich der Punkt, der viele überraschen wird.

In Deutschland gibt es für Kinder als Beifahrer auf einem Motorrad oder Motorroller keine allgemeine gesetzliche Mindestaltergrenze. Ein fünfjähriges Kind ist also nicht allein deshalb illegal unterwegs, weil es fünf Jahre alt ist.

Unverantwortlich, Kinder auf der Vespa so mitzunehmen (Credit: KI generiert)
Unverantwortlich, Kinder auf der Vespa so mitzunehmen (Credit: KI generiert)

Aber daraus folgt keineswegs, dass man ein kleines Kind einfach irgendwo auf den Roller setzen darf.

Der ADAC fasst die aktuelle Rechtslage sehr eindeutig zusammen: Ein Kind muss grundsätzlich hinter dem Fahrer oder der Fahrerin sitzen. Außerdem muss es körperlich und geistig in der Lage sein, sicher mitzufahren. Bei Motorrollern gehört dazu insbesondere, dass das Kind die Fußstützen erreichen und sich selbstständig festhalten kann.

Damit wären wir bei den Kindern, deren Beine ich so häufig hinten an Rollern baumeln sehe.

Wenn die Füße nicht auf die Fußrasten kommen, stimmt etwas nicht

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung macht klare Vorgaben für Zweiräder, auf denen eine zweite Person mitgenommen wird.

In § 61 Absatz 1 StVZO steht, dass ein zweirädriges Kraftfahrzeug, auf dem ein Beifahrer mitgenommen werden darf, mit einem entsprechenden Haltesystem ausgestattet sein muss.

Noch interessanter ist § 61 Absatz 2 StVZO:

  • Zweirädrige Kraftfahrzeuge müssen für Fahrer und Beifahrer beiderseits mit Fußstützen ausgerüstet sein.

Nun steht dort nicht wörtlich: „Das Kind muss die Fußstützen mit seinen Füßen erreichen.“ Genau deshalb sollte man mit solchen Aussagen juristisch sauber bleiben.

Die aktuelle ADAC-Erläuterung zur Vorschrift ist aber eindeutig: Das Kind muss auf einem Roller mit den Füßen die Fußstützen erreichen und sich selbstständig festhalten können. Kann es das nicht, fehlen wesentliche Voraussetzungen für ein sicheres Mitfahren.

Ein vierjähriges Kind einfach hinten auf die Sitzbank zu setzen, während seine Beine links und rechts in der Luft hängen, ist deshalb nicht die clevere Lösung nach dem Motto: „Es sitzt doch hinten.“

Und das Kind vorne auf die Vespa setzen?

Das ist für mich die absurdeste Variante. Man sieht es trotzdem regelmäßig: Kind vorne, Erwachsener dahinter, die Arme des Fahrers gehen links und rechts am Kind vorbei zum Lenker.

Das mag für manche nach italienischem Urlaubsgefühl aussehen. Mit einem ordnungsgemäßen Beifahrerplatz hat das nichts zu tun.

Nach § 21 Absatz 1 StVO dürfen Personen auf einem Kraftrad nicht ohne einen dafür vorgesehenen Sitz mitgenommen werden.

Dazu kommt § 35a Absatz 9 StVZO. Danach müssen Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, grundsätzlich mit einem Sitz für den Beifahrer ausgestattet sein. Für Kinder unter sieben Jahren gibt es eine Sonderregelung, wenn ein besonderer Kindersitz vorhanden ist und verhindert wird, dass ihre Füße in die Räder geraten können.

Der normale Platz für den Sozius befindet sich hinter dem Fahrer. Der ADAC formuliert es deshalb unmissverständlich: Ein Kind muss grundsätzlich hinter Fahrer oder Fahrerin sitzen.

Vorne zwischen Fahrer und Lenker ist kein Kinderplatz.

Kinder auf der Vespa: „Aber ich habe mein Kind doch an mir festgeschnallt“

Auch das sehe ich immer wieder. Und hier ist mir eine juristische Unterscheidung wichtig: Es gibt keinen Paragrafen in der StVO, in dem wörtlich steht: „Es ist verboten, sein Kind an sich selbst festzuschnallen.“

Trotzdem macht ein solcher Gurt aus einer ungeeigneten Beförderung keine geeignete. Für einen Beifahrer sind ein dafür vorgesehener Sitz, Fußstützen und eine Haltemöglichkeit vorgeschrieben. Das Haltesystem des Fahrzeugs muss entsprechend ausgeführt sein.

Vespa fahren macht Spaß, aber nicht mit Kleinkindern (Credit: Marion)
Vespa fahren macht Spaß, aber nicht mit Kleinkindern (Credit: Marion)

Ein Gurt, der ein Kind einfach mit dem Körper eines Erwachsenen verbindet, ersetzt diese Voraussetzungen nicht.

Ich persönlich finde die Vorstellung sogar besonders beunruhigend. Bei einem Sturz möchte ich nicht mit einem anderen Menschen verbunden sein, während Roller, Fahrer und Kind völlig unterschiedliche Bewegungen machen.

Deshalb würde ich ein „angeschnallt an Mama oder Papa“ niemals mit „sicher untergebracht“ gleichsetzen.

Der Fahrer trägt die Verantwortung

Es gibt außerdem noch einen Paragrafen, der bei solchen Diskussionen häufig zu wenig beachtet wird.

§ 23 Absatz 1 StVO verpflichtet den Fahrzeugführer dazu, dafür zu sorgen, dass die Besetzung des Fahrzeugs vorschriftsmäßig ist und die Verkehrssicherheit nicht unter ihr leidet.

Mit anderen Worten: Am Ende trägt nicht das Kind die Verantwortung dafür, ob es sicher sitzen kann.

Die Verantwortung liegt vorne.

Bei dem Erwachsenen am Lenker.

Natürlich braucht das Kind einen richtigen Helm

Dass Kinder auf einer Vespa oder einem Motorroller einen Helm tragen müssen, sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Ist es leider offenbar nicht.

§ 21a Absatz 2 StVO schreibt für Fahrer und Mitfahrer auf Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm vor.

Ein Fahrradhelm reicht dafür nicht. Der ADAC weist ausdrücklich darauf hin, dass Kinder einen geeigneten Motorradhelm benötigen. Wer ein Kind ohne vorgeschriebenen Helm auf einem Motorrad oder Roller mitnimmt, muss laut ADAC mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Aber auch ein guter Helm verwandelt ein viel zu kleines Kind auf einer Vespa nicht automatisch in einen sicheren Beifahrer.

Nur weil etwas irgendwie funktioniert, ist es noch lange keine gute Idee

Vielleicht bin ich bei diesem Thema besonders empfindlich, weil ich selbst so gerne Roller fahre.

Ich weiß, wie schnell etwas passieren kann. Eine Autotür geht auf. Ein Auto zieht plötzlich aus einer Parklücke. Jemand nimmt einem die Vorfahrt. Ein Fahrradfahrer kommt aus einer Seitenstraße. Es liegt Sand auf der Straße. Man bremst zu stark.

Dafür muss man nicht mit 100 km/h über eine Landstraße fahren. Das passiert mitten in Berlin bei Tempo 30.

Ein erwachsener Beifahrer kann sich festhalten, die Körperspannung halten, beim Bremsen reagieren und die Füße auf den Rasten abstützen. Ein kleines Kind, dessen Beine nicht einmal bis zu den Fußstützen reichen, kann das nicht.

Deshalb werde ich vermutlich auch weiterhin jedes Mal zusammenzucken, wenn ich an der Ampel eine Vespa mit einem Kleinkind vorne auf dem Trittbrett sehe.

Und vermutlich werde ich mich weiter fragen, warum wir unsere Kinder im Auto in hochentwickelte Kindersitze setzen, Isofix kontrollieren und auf den richtigen Gurtverlauf achten und sie fünf Minuten später auf einem Motorroller irgendwo zwischen Lenker und Fahrer platzieren.

Kinder dürfen auf einer Vespa mitfahren. Aber sie sind keine Tasche, die man dort verstaut, wo gerade noch Platz ist.

Wenn ein Kind noch nicht groß genug ist, um hinten sicher zu sitzen, die vorgesehenen Fußstützen zu erreichen und sich selbstständig festzuhalten, dann ist vielleicht einfach noch nicht der richtige Zeitpunkt für die erste gemeinsame Vespa-Fahrt.

So sehr man sich darauf auch freut.

Lies hier: Bologna mit dem Roller: Warum sich die Stadt nicht hinter Rom, Florenz oder Mailand verstecken muss.

Marion
Marion

Ich bin seit mehr als 25 Jahren in der Medienwelt zuhause und schreibe noch immer aus echter Freude daran. Auskennerinnen ist mein persönliches Hobbyprojekt, denn ich entspanne abends lieber beim Schreiben und Recherchieren als vor der nächsten Serie. Hier teile ich Themen, Erfahrungen und Entdeckungen, die ich selbst spannend finde.

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