Nichts ist ärgerlicher als eine Reise, die man verspätet oder im schlimmsten Fall gar nicht antreten kann. Dass man einen Zugausfall oder eine Flugverspätung nicht hinnehmen muss, wird jede von euch wissen. Aber dennoch: Welche Rechte hat man als Fahrgast?
Das Inhaltsverzeichnis
Auf Reisen läuft natürlich nicht immer alles nach Plan und eine Verspätung ist schon ärgerlich genug. Schlimmer kann es aber noch nach dem Urlaub oder dem Trip werden, nämlich dann, wenn man sich mit der Fluggesellschaft oder der Bahn auseinandersetzen muss, um entschädigt zu werden.
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Bevor ein Streit eskaliert und man mit dem Anwalt droht, lohnt sich ein Blick im Internet – denn dort werden viele Schlichtungsstellen angeboten, die sich auf genau diese Probleme spezialisiert haben.
SÖP – die Schlichtungsstelle kann die Lösung sein
Sie sind eine neutrale Instanz, wenn Kunde und Unternehmen bei einem Streitfall nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
So beispielsweise die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (kurz SÖP). Die SÖP ist in Deutschland tätig und bietet Verbrauchern eine kostenlose Möglichkeit, Streitigkeiten mit Verkehrsunternehmen außergerichtlich beizulegen.
Die Schlichtungsstelle kann bei verschiedenen Arten von Streitfällen helfen, wie z. B. Flugverspätungen oder -ausfällen, Gepäckproblemen, Problemen mit Bahn- oder Busreisen und ähnlichem.
Um ihre Dienste in Anspruch zu nehmen, müssen Verbraucher zunächst versuchen, den Streitfall direkt mit dem betreffenden Verkehrsunternehmen zu klären. Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann der Verbraucher dann die Schlichtungsstelle einschalten.
So viel Entschädigung steht euch bei Flugverspätungen zu
Flug, der in Europa startet und landet | Ausgleichszahlung / Entschädigung |
bis 1.500 km | 250 Euro |
mehr als 1.500 km | 400 Euro |
Flug, der in Europa startet und außerhalb Europas landet bzw. umgekehrt | Ausgleichszahlung / Entschädigung |
bis 1.500 km | 250 Euro |
1.500 km bis 3.500 km | 400 Euro |
mehr als 3.500 km | 600 EUR |
Auch eine Herabstufung der gebuchten Leistung kann entschädigt werden
Werdet ihr in einer niedrigeren Klasse als ursprünglich gebucht befördert (z.B. Economy Class statt Business Class), habt ihr ein Recht auf Erstattung anteiliger Flugscheinkosten in Höhe von:
- 30 % bei allen Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger,
- 50 % bei Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 km und 3.500 km (und bei allen Flügen über 1.500 km innerhalb der EU) und
- 75 % bei allen Flügen über eine Entfernung von mehr als 3.500 km mit Abflug oder Ankunft außerhalb der EU.
So viel Entschädigung gibt es bei Bahnreisen
Reist ihr mit der Bahn, könnt ihr eine Entschädigung verlangen, wenn ihr bei Ankunft am (auf dem Ticket angegebenen) Zielort eine Verspätung von mindestens 60 Minuten habt.
Das solltet ihr beachten: Die Höhe der Entschädigung hängt vom Ticketpreis und der Verspätungszeit ab.
- Ihr erhaltet 25 % des Ticketpreises bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten,
- 50 % des Ticketpreises gibt es ab einer Verspätung von 120 Minuten.
Wurde der Beförderungsvertrag für eine Hin- und Rückfahrt abgeschlossen, wird die Entschädigung für die auf der Hin- oder Rückfahrt aufgetretene Verspätung auf der Grundlage des halben Ticketpreises berechnet.
Diese Entschädigungen sind nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26. September 2013 auch bei höherer Gewalt zu zahlen, wenn z.B. ein Orkan, ein Streik oder ein Unfall die Verspätung verursacht hat.
Natürlich gibt es noch viele, weitere Fälle – diese könne ihr auf der offiziellen Seite des SÖP nachlesen.
Ihr habt noch gar keinen Urlaub gebucht oder wisst nicht, wohin ihr wollt? Dann gibt es hier die besten Reisetipps für Europa.