Tag der Pflegenden

Tag der Pflegenden – so werden Gelder beantragt

Dieser Tag ist ein ganz besonderer Tag, denn er dreht sich um die Pflegenden. Ohne die aufopfernde Unterstützung der meist weiblichen und betagten Angehörigen wäre das System Altenpflege schon längst kollabiert. All diesen Pflegenden ist der heutige Tag gewidmet. Der Tag wurde erstmals im Jahr 1965 von der International Council of Nurses (ICN) ins Leben gerufen und soll die Arbeit der Pflegenden würdigen und ihre Bedeutung für die Gesellschaft betonen.

Die Pflege ist ein wichtiger Bereich im Gesundheitswesen und umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, die darauf abzielen, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen zu verbessern.

Pflegende arbeiten in Krankenhäusern, Altenheimen, ambulanten Pflegediensten und vielen anderen Bereichen

Der Tag der Pflegenden soll das Bewusstsein für die Bedeutung der Pflege stärken und den Pflegenden Anerkennung für ihre Arbeit geben.

Tag der Pflegenden: Das Pflegegeld ist ein monatlicher Betrag, der dazu dient, die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen zu unterstützen
Das Pflegegeld ist ein monatlicher Betrag, der dazu dient, die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen zu unterstützen

Es ist auch eine Gelegenheit, um auf die Herausforderungen und Probleme hinzuweisen, mit denen Pflegende konfrontiert sind, und um Unterstützung für die Pflege als Beruf zu mobilisieren.

Patientenschützer – u. a. von der Stiftung Patientenschutz – weisen die Menschen an diesem besonderen Tag darauf hin, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause versorgen. Das ist aber nicht jedem Menschen möglich, zumal der Pflegesatz seit mehr als sechs Jahren nicht mehr erhöht wurde.

In Deutschland gibt es das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung für Menschen, die zu Hause gepflegt werden.

Das Pflegegeld ist ein monatlicher Betrag, der dazu dient, die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen zu unterstützen

Auch wenn die Enkelin die Pflege übernimmt, können Gelder beantragt werden (Credit: Pexels)

Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Pflegestufe oder dem Pflegegrad ab, die der pflegebedürftige Mensch hat. Seit dem 1. Januar 2021 gelten folgende Pflegegeldsätze:

  • Pflegegrad 2: 316 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 3: 545 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 4: 728 Euro pro Monat
  • Pflegegrad 5: 901 Euro pro Monat

Es ist zu beachten, dass das Pflegegeld nur gezahlt wird, wenn die pflegebedürftige Person von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen gepflegt wird. Wenn professionelle Pflegekräfte eingesetzt werden, zahlt die Pflegeversicherung andere Leistungen wie beispielsweise Pflegesachleistungen oder Kurzzeitpflege.

Um Pflegegeld in Deutschland zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein

Die pflegebedürftige Person muss bei einer Pflegekasse versichert sein und einen Pflegegrad zugesprochen bekommen haben. Außerdem muss sie von einer nicht professionellen Pflegeperson, wie beispielsweise einem Angehörigen, zu Hause gepflegt werden.

Um Pflegegeld zu beantragen, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen: Die pflegebedürftige Person oder ihr Vertreter müssen Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen, bei der sie versichert ist. Dort erhalten sie Informationen zum Antragsverfahren und zu den benötigten Unterlagen.
  2. Antrag auf Pflegegrad stellen: Um Pflegegeld zu erhalten, muss die pflegebedürftige Person einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades stellen. Dieser Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden und muss verschiedene Angaben zur Pflegesituation enthalten.
  3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK): Nach Eingang des Antrags wird die pflegebedürftige Person vom MDK begutachtet. Dabei wird geprüft, inwieweit die pflegebedürftige Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad zugesprochen werden kann.
  4. Entscheidung über den Pflegegrad: Nach Abschluss der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und teilt diesen der pflegebedürftigen Person mit.
  5. Beantragung des Pflegegeldes: Wenn der Pflegegrad zugesprochen wurde, kann das Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Hierfür muss ein gesonderter Antrag gestellt werden, der verschiedene Angaben zur Pflegesituation enthält.

Es ist empfehlenswert, sich bei der Beantragung von Pflegegeld von einem professionellen Berater, wie beispielsweise einem Pflegeberater oder einem Anwalt, unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt durchgeführt werden.

Weitere Artikel zum Thema Gesundheit erhaltet ihr an dieser Stelle.